Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsklausel

Die Minerva Biolabs GmbH wird nachfolgend als Minerva bezeichnet, der Kunde als Käufer. Dies gilt auch dann, wenn auf Seiten des Kunden mehrere Vertragspartner Vertragsparteien werden.
Mit der Bestellung erkennt der Käufer die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Minerva. Der Käufer verzichtet auf die Anwendung eigener Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
„Käufer“ im Sinne dieser Bedingung ist ausschließlich eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei Minerva in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Allgemeine Bedingungen

Sämtliche Angebote von Minerva im Rahmen des Katalogs stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, Waren zu bestellen.
Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Der Kaufvertrag kommt mit dem Versenden der Ware an den Käufer zustande.

Mit der Bestätigung des Kaufs erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Eine verbindliche Auftragsbestätigung senden wir Ihnen anschließend nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Bestellung per eMail.

Wenn die Zahlungsmethode "Überweisung" ausgewählt wurde und es sich um die erste Bestellung eines Kunden außerhalb Deutschlands handelt, wird die Bestellung erst nach Zahlungseingang bestätigt.

Wenn eine Online-Zahlungsmethode ausgewählt wurde (Zahlungskarte oder Paydirekt), wird die Bestellung erst nach erfolgter Zahlung bestätigt.

§ 3 Untersuchungs- und Rügepflicht

Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Minerva unverzüglich eine Beanstandung zu übermitteln (§ 377 HGB).
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, andernfalls gilt die Ware in Ansehung des Mangels als genehmigt.
Zur Erhaltung des Rechts des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Minerva gewährt dem Käufer neben der Gewährleistung ein 14-tägiges Rückgaberecht der gekauften Ware. Die Frist beginnt ab Zugang der Ware beim Käufer zu laufen. Sofern der Käufer die Ware oder einen Teil davon zurückgibt, muss diese in der Originalverpackung und ohne Anzeichen eines offenkundigen Gebrauchs innerhalb der 14-tägigen Frist an Minerva zurückgesandt werden; nur in diesem Fall wird die Rückgabe von Minerva anerkannt. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der zurückgesandten Ware bei Minerva maßgeblich. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Käufer.
Von dem Rückgaberecht unter § 3 Ziffer 4 dieser AGB ausgeschlossen sind alle Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, z.B. Sonderabfüllungen und Dienstleistungen.

§ 4 Gewährleistung

Durch den Kaufvertrag wird Minerva verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum hieran frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen in der Verpackung oder Ausstattung der Ware begründen keinen Sachmangel.
Der Gewährleistungszeitraum entspricht bei der Lieferung von neuer Ware der angegebenen Haltbarkeit.
Bei Dienstleistungen schließt Minerva jegliche Haftung gemäß § 444 BGB aus. Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bestehen nicht.
Für den Fall des unsachgemäßen Gebrauchs oder Einsatzes der Ware schließt Minerva die Haftung aus. Die Käufer erhalten auf Anfrage sämtliche Informationen über die vertriebene Ware hinsichtlich der zu beachtenden Gefahren.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

Teillieferungen sind zulässig.
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort der Ware. Versendet Minerva auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald Minerva die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

§ 6 Kaufpreis/Zahlungsbedingungen/Verzug

Die Preise der Minerva verstehen sich ab Lager. Für die Bestellung gelten grundsätzlich die am Tag der Bestellung geltenden Preislisten.
Soweit Minerva Preise angibt, tritt jeweils die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Die Kosten für Lieferung (Versand zzgl. Verpackung) sowie Verzollung trägt der Käufer wie in der Rechnung angegeben.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist stets der Zugang der Zahlung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Minerva über den Betrag verfügen kann. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt.
Kommt der Käufer mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug, so ist Minerva berechtigt für jedes Mahnschreiben einen Betrag in Höhe von € 10,00 als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen. Dem Käufer bleibt jedoch nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
Für den Fall des Verzuges ist Minerva berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren, gesetzlichen Verzugsschadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Minerva.
Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer seinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gegenüber seinem Abnehmer zur Sicherheit an Minerva ab, die die Abtretung annimmt. Minerva kann bei Zahlungsverzug von dem Käufer jederzeit die Angaben der Daten seiner Kunden (Endabnehmer) verlangen.

§ 8 Leistungsstörung

Wird Minerva durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, daran gehindert die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen. Minerva unterrichtet den Käufer unverzüglich von Eintritt und Ende der Behinderung. Wird der Käufer nicht unterrichtet, kann die Minerva sich nicht auf die Behinderung berufen.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung des Käufers gegenüber Forderungen der Minerva ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.

§ 10 Verhalten des Käufers bei Pfändung

Der Käufer ist, soweit der Kaufpreis für den Kaufgegenstand noch nicht entrichtet wurde, verpflichtet, pfändende Gläubiger auf das Eigentum der Minerva hinzuweisen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, der Minerva von Pfändungen des Kaufgegenstandes durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich des Kaufgegenstandes erheben, unverzüglich Mitteilung zu machen.

§ 11 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche bestehen gegen Minerva nur, wenn ihr, ihren gesetzlichen Vertretern sowie leitenden Angestellten vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann.

Die Minerva haftet auch dem Grunde nach für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen.

Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verletzung des Lebens.

§ 12 Wechsel in der Unternehmensform der Minerva

Die Minerva ist berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
Ein Wechsel in der Unternehmensform der Minerva oder die Übertragung des Unternehmens auf Dritte berührt die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages nicht.
Eine Verschmelzung der Minerva auf ein drittes Unternehmen stellt keinen Wechsel der Unternehmensform und auch keine Übertragung des Unternehmens auf Dritte dar.

§ 13 Verkauf an Wiederverkäufer

Die Minerva behält sich das Recht des Verkaufs unserer Produkte an Wiederverkäufer vor.

§ 14 Schlussbestimmungen

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine die unwirksame Bestimmung ersetzende Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Der Käufer willigt ein, dass seine Daten für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung im unternehmenseigenen EDV-System gespeichert werden. Die Bearbeitung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) bzw. der zum Zeitpunkt der Datenspeicherung maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Käufer ist weiter damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung an Kredit-Dienstleistungsunternehmen übermittelt werden dürfen. Die Datenübermittlung schließt auch Informationen aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens ein. Insoweit gilt die Bestimmung des § 28 a BDSG.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand das zuständige Amts- bzw. Landgericht in Berlin.

Warenzeichen Information

Beschränkte Produktgarantie
Die Garantie beschränkt unsere Produkthaftung. Keine Garantie jeglicher Art, ausdrückliche oder inbegriffene, eingeschlossene, ohne Einschränkung geltende oder implizierte Zusicherung allgemeiner Gebrauchstauglichkeit für einen bestimmten Gebrauch sind vorgesehen. Minerva Biolabs übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte, Folge- oder durch Unfall hervorgerufene Schäden, die aus dem Gebrauch dieser Produkte, den Folgen des Gebrauchs oder die Unfähigkeit das Produkt zu benutzen, entstehen.

Anmerkungen für den Käufer
Unsere Diagnostik Kits sind für den Gebrauch mit der Polymerase Ketten Reaktion optimiert. Die PCR ist durch Patente von Hoffmann-La Roche, Inc., und F. Hoffmann-La Roche Ltd. („Roche“) geschützt. Keine Lizenz zur Durchführung der PCR-Methode, die sich auf diese Patente bezieht, wird ausdrücklich oder implizierend an den Käufer des Produktes übermittelt. Minerva Biolabs unterstützt nur den autorisierten, lizenzierten Gebrauchs des PCR Prozesses. Der Gebrauch des Produktes ist auf die Person beschränkt, die entweder eine Lizenz besitzt, um die PCR durchzuführen oder die keine Lizenz benötigt.

Warenzeichen

LightCycler ist ein registriertes Warenzeichen eines Mitglieds der Roche-Gruppe. ABI Prism ist ein registriertes Warenzeichen, FAM und ROX sind Warenzeichen der Applera Corporation oder seiner Filialen in den Vereinigten Staaten und bestimmte andere Länder. RotorGene ist ein registriertes Warenzeichen von Corbett Research. Mx3005p ist ein registriertes Warenzeichen von Agilent Technologies. Venor, Onar, Mynox, Mycoplasma Off und Aqua Screen sind registrierte Warenzeichen der Minerva Biolabs GmbH. ZellShield, WaterShield und 10CFU sind Warenzeichen der Minerva Biolabs GmbH.

Beschränkte Lizenz

Die Produkte für den Nachweis von Legionellen in Wasser (AquaScreen) oder von Krankheitserregern in der klinischen Diagnostik (Onar Serie) nutzen die Scorpions-Sondentechnologie. Die Verwendung von Scorpions®Proben für Forschungszwecke ist durch eine Lizenz der Minerva Biolabs GmbH, übertragen von DxS Ltd., gedeckt. Es werden keine Rechte für die Durchführung von diagnostischen, kommerziellen Testungen oder von anderen kommerziellen Leistungen, die für Geld oder anderen materiellen Werten erbracht werden, durch die Lizenzvergabe gewährt. Sollten Sie das Produkt für andere Anwendungen einsetzen wollen, die nicht durch die Lizenz gedeckt sind, bitten wir Sie DxS Limited im Manchester Incubator Building, 48 Grafton Street, Manchester, M13 9XX, zu kontaktieren.

Beschränkte Lizenz – Mynox®

Der Preis des Produktes schliesst eine beschränkte, nicht-transferierbare Lizenz unter dem deutschen Patent 195 21 938 oder seines ausländischen Gegenstücks, das sich im Besitz der Minerva Biolabs GmbH befindet, ein, die sich genau auf den Gebrauch dieser Menge des Produktes bezieht, um den Mynox® Prozess durchzuführen.

Es werden keine Rechte für die Durchführung von kommerziellen Testungen oder von anderen kommerziellen Leistungen, die für Geld oder anderen materiellen Werten erbracht werden, durch die Lizenzvergabe gewährt. Weitere Informationen über Lizenzen erhalten Sie direkt bei der Minerva Biolabs GmbH, Schkopauer Ring 13, 12681 Berlin, Deutschland.

Alle Produkte und Dienstleistungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.